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Brauche ich eine Überweisung?
Sie benötigen von Ihrem Arzt (z.B. Kinderarzt, Neurologe, Hals-Nasen-Ohren-Arzt) eine Verordnung für eine logopädische Therapie.

Muss ich die Behandlung selbst bezahlen?
Auf Verordnung des Arztes werden die Kosten einer logopädischen Behandlung von den Krankenkassen bezahlt. Kinder sowie chronisch Kranke und soziale Härtefälle sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.
Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Therapie im vertraglich vereinbarten Umfang.

Kommt die Logopädin auch ins Haus?
Wir kommen selbstverständlich auch zu Ihnen. Sollten Hausbesuche erforderlich sein, z.B. bei gehbehinderten Patienten, müssen diese vom Arzt verordnet werden.